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Ambulante Reha

Die ambulante Rehabilitation ist eine komplexe Behandlungsform aus individuell abgestimmten Therapien wie z.B. Krankengymnastik, medizinischer Trainingstherapie, Massage u.a.m.

Gemäß dem Slogan „Auf Reha sein, aber zu Hause schlafen“ werden die Leistungen wohnortnah erbracht. Während der Rehamaßnahme sind unsere Patientinnen und Patienten täglich für mehrere Stunden in unserem Zentrum und kehren dann in ihr gewohntes Lebensumfeld zurück.


Ziele einer ambulanten Rehabilitation

Medizinische Leistungen einer ambulanten Rehabilitation sollen

  • einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entgegenwirken;
  • Patienten vor langanhaltenden körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen bewahren;
  • das Ausmaß möglicher Beeinträchtigungen verringern;
  • Betroffene (wieder)befähigen berufliche und private Aktivitäten des Alltags ohne Einschränkungen und so frei wie möglich gestalten zu können
  • Ganz wichtig: zu Beginn einer Rehamaßnahme werden mit Ihnen Ihre persönlichen Ziele vereinbart

Vorteile einer ambulanten Rehabilitation allgemein
  • Nach Beendigung der täglichen Therapiemaßnahmen kehren Sie in Ihr gewohntes Lebensumfeld zurück. So können Sie sich z.B. am Abend mit Freunden für gemeinsame Unternehmungen verabreden.
  • Am Wochenende und an Feiertagen sind Sie zu Hause.
  • Der tägliche Kontakt zur Familie, zu Freunden und Arbeitskollegen kann Genesungsprozesse beschleunigen.
  • In unserem Zentrum bieten wir den Patientinnen und Patienten eine hohe Therapiedichte an, die sich an Ihrer Belastbarkeit orientiert.
  • Die Qualität der ambulanten medizinischen Rehabilitationsmaßnahme steht einer stationären Therapieform in nichts nach.
  • Im Rahmen einer ambulanten Reha können Sie weiter engen Kontakt zu Ihrem Haus- oder Facharzt aufrechterhalten. Bei Problemen kann deren Expertise mit in den Rehaprozess einbezogen werden.
  • Versicherte der DRV oder der Krankenkasse erhalten eine Mittagsverpflegung (im TZ Auswahl aus zwei Menüs).
  • Nachsorgemaßnahmen werden vor Ort gemeinsam mit Ihnen organisiert und geplant

Vorteile einer ambulanten Rehabilitation bei uns
  • Unseren Patientinnen und Patienten wird ein hauseigener Fahrdienst angeboten (Umkreis bis 30 km).
  • Ausreichend Parkplätze direkt vor dem Zentrum und in der nahen Umgebung.
  • Für die Zeit Ihrer Maßnahme erhalten Sie Ihren eigenen Spind.
  • Sie werden von qualifizierten und erfahrenen Therapeutinnen und Therapeuten betreut.
  • Infotasche mit Laken für die Dauer der Therapie.

Indikationen für eine ambulante Rehamaßnahme bei uns

Indikationen für eine ambulante Rehamaßnahme sind akute und chronische Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates wie z.B.

  • degenerative muskuloskeletale Krankheiten (z.B. Arthrose),
  • Angeborene oder erworbene Krankheiten durch Fehlbildung, Fehlstatik oder Dysfunktion der Bewegungsorgane (z.B. Hüftdysplasie, Skoliose),
  • Folgen von Verletzungen der Bewegungsorgane (z.B. Bänderrisse, Verstauchungen).

Ihr Weg zu uns

 Gesetzlich versichert ohne Krankenhausaufenthalt:

  • Antragsteller für eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme sind Sie selbst.
  • Sie brauchen dazu eine ärztliche Begründung aus der hervorgeht, warum bzw. aufgrund welcher Diagnose die Maßnahme medizinisch notwendig ist. Halten Sie dazu Rücksprache mit Ihrem/-r Haus- oder Facharzt/-ärztin.
  • Über die Genehmigung entscheidet der zuständige Kostenträger:
    • für Erwerbstätige die Deutsche Rentenversicherung
    • für Rentner die Krankenkasse

Unter Umständen kann das Genehmigungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen. Gegen einen abgelehnten Reha-Antrag können Sie zeitnah, spätestens jedoch binnen einer Frist von vier Wochen, Widerspruch einlegen oder notfalls Klage dagegen erheben.

Bei Krankenhausaufenthalt:

  • Der/die behandelnde Arzt/Ärztin wird eine mögliche Anschlussheilbehandlung mit Ihnen besprechen.
  • Sofern diese in Frage kommt, leitet der zuständige Sozialdienstleitet alles in die Wege.
  • Sie können dabei Ihren persönlichen Wunsch äußern, in welcher Einrichtung Sie die Reha-Maßnahme durchführen wollen.

Arbeitsunfall:

  • Zuständig ist hier die gesetzliche Unfallversicherung.
  • Die Entscheidung für Maßnahmen einer erweiterten ambulanten Physiotherapie (EAP) obliegt dem/-r Durchgangsarzt/-ärztin.
  • Ist für Sie eine EAP-Behandlung vorgesehen, können Sie mit uns Kontakt aufnehmen und wir kümmern uns um alles weitere.

Privatversichert:

  • Für Privatversicherungen besteht i.d.R. keine Leistungspflicht für Rehamaßnahmen.
  • Aber: Entsprechende Leistungen können vertraglich vereinbart werden. Prüfen Sie daher Ihre Versicherungsunterlagen.
  • Nehmen Sie grundsätzlich Kontakt mit Ihrer Versicherung und ggf. mit Ihrer Beihilfe auf und klären Sie vorab die Kostenübernahme.

Pflegende Angehörige:

  • Recht auf Rehamaßnahmen gesetzlich geregelt (gem. Pflege-Neuausrichtungsgesetz).
  • Gemäß den §§ 23 SGB V und 40 SGB V handelt es sich bei Rehamaßnahmen in diesen Fällen um medizinische Vorsorgeleistungen.

Voraussetzungen für eine ambulante Rehamaßnahme

Für die Teilnahme an einer ambulanten Rehabilitation gibt es zwei wesentliche Voraussetzungen:

  • eine ausreichende Mobilität für die Fahrten vom Wohnort zum Zentrum und zurück;
  • der Gesundheitszustand erfordert keine kontinuierliche ärztliche oder pflegerische Betreuung.

Ablauf, Dauer und Inhalte
  • Eine ambulante Rehamaßnahme dauert i.d.R. 15 Tage bzw. 3 Wochen.
  • Die Therapiezeiten umfassen täglich 4 bis 6 Stunden.
  • Der Ablauf ist im persönlichen Therapieplan geregelt, ähnlich einem Stundenplan wie in der Schule.
  • In der Planung wird das Beschwerdeprofil und die Belastbarkeit berücksichtigt.

Folgende Therapien werden u.a. durchgeführt:

  • Arzttermine,
  • Physiotherapie,
  • Ergotherapie,
  • Bewegungs- bzw. Trainingstherapie,
  • Massagetherapie,
  • Physikalische Therapie (z.B. Wärme, Kälte),
  • Sozialberatung,
  • psychologische Beratung,
  • Entspannungstherapie,
  • Wassertherapie.

Weitere Informationen erhalten Sie bei uns telefonisch unter 09971 998930 oder per E-Mail info@therapiezentrum-cham.de